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   LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07   

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LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07 (https://dejure.org/2008,18648)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.03.2008 - 10 O 14/07 (https://dejure.org/2008,18648)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. März 2008 - 10 O 14/07 (https://dejure.org/2008,18648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • RA Kotz

    Mehrfachkollision - mittlerer Fahrer - Haftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1345
  • NZV 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Bonn, 25.04.2007 - 5 S 197/06

    Mietwagen - Schwacke Mietwagenliste 2006

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Hierzu muss er darlegen und beweisen, dass es ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht möglich war, auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt einen PKW preisgünstiger zu mieten (Palandt aaO, Rn. 31 a; BGH NJW 2005, 1933 ff.; 2006, 1506 ff.; LG Bonn, NZV 2007, 362, 363).

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Besonderheiten der Unfallsituation (vermehrte Beratungs- und Serviceleistungen, erhöhter Verwaltungsaufwand und Zinsverluste aufgrund von längeren Zahlungsfristen, Vorhaltung eines Notdienstes) in der Regel ein höherer Mietwagenpreis als der Normaltarif zur Schadensbeseitigung i.S.d. § 249 II 1 BGB erforderlich ist (LG Bonn, NZV 2007, 362, 363).

    Diese betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Erhöhung kann in Form eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif erfolgen, dessen Höhe wiederum der bei der Schadensabrechnung besonders freigestellte Tatrichter gemäß § 287 ZPO schätzen kann (BGH, Urt. v. 13.6. 2006, VI ZR 161/05, NZV 2006, 526 (527, Tz. 9) = juris, Rz. 9); LG Bonn, NZV 2007, 362,363).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Die Schadensersatzpflicht des § 249 Abs. 1 BGB erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Kosten der Rechtsverfolgung, vor allem die Rechtsanwaltskosten, welche auch im Bereich des § 7 StVG vom Schutzzweck der Norm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1065; Heinrichs, in: Palandt, 66. Aufl. 2007, § 249 Rn. 39 f.).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Zum anderen ist inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass sich selbst im Falle einer Anrechnung nicht die außergerichtliche Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG, sondern die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG reduziert (BGH, NJW 2007, 2049 f., juris-Rz. 11).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Zeitpunkt des Unfalles nur dann eine Anmietung zum Unfallersatztarif rechtfertigen, wenn der Unfall zur Nachtzeit oder unmittelbar vor oder an einem Feiertag stattgefunden hat (BGH NJW 2007, 2122 Tz. 19; OLG Köln NJW-RR 2006, 1396; AG Hof NZV 2007, 149).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Bestehen für den Geschädigten mehrere Wege der Herstellung, so hat er im Rahmen des Zumutbaren grundsätzlich den wirtschaftlicheren Weg zu wählen, so dass er sich bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für den Normaltarif und nicht den Unfallersatztarif entscheiden muss (Palandt aaO, Rn. 30 f.; st. Rspr: BGH NJW 2007, 1676; 2758; 2916).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Hierzu muss er darlegen und beweisen, dass es ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht möglich war, auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt einen PKW preisgünstiger zu mieten (Palandt aaO, Rn. 31 a; BGH NJW 2005, 1933 ff.; 2006, 1506 ff.; LG Bonn, NZV 2007, 362, 363).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Hierzu muss er darlegen und beweisen, dass es ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht möglich war, auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt einen PKW preisgünstiger zu mieten (Palandt aaO, Rn. 31 a; BGH NJW 2005, 1933 ff.; 2006, 1506 ff.; LG Bonn, NZV 2007, 362, 363).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Diese betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Erhöhung kann in Form eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif erfolgen, dessen Höhe wiederum der bei der Schadensabrechnung besonders freigestellte Tatrichter gemäß § 287 ZPO schätzen kann (BGH, Urt. v. 13.6. 2006, VI ZR 161/05, NZV 2006, 526 (527, Tz. 9) = juris, Rz. 9); LG Bonn, NZV 2007, 362,363).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Entscheidet er sich dennoch für den Unfallersatztarif, so kann er im Wege des Schadensersatzes nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2007, 1449; 1676) nur den Satz des Normaltarifs verlangen, und zwar unabhängig von einem etwaigen Mitverschulden des Geschädigten, denn diese Beschränkung ergibt sich bereits aus § 249 Abs. 2 BGB selbst (Palandt aaO, Rn. 30).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 22/07

    Erhöhung des Streitwerts bei Geltendmachung von Anwaltskosten

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2008 - 10 O 14/07
    Dabei spielt es keine Rolle, ob sie - wie hier - im Rahmen eines einheitlichen Antrags begehrt werden oder bereits durch die klagende Partei separat ausgewiesen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZB 22/07 - juris Rz. 7 u. 8).
  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 U 10/06

    Anspruch auf Unfallersatztarif bei Unfallereignis am 2. Weihnachtstag

  • AG Hof, 04.09.2006 - 14 C 1695/05

    Mietwagen - Anmietung in Not- und Eilsituation: Umtausch erforderlich?

  • LG Bonn, 12.11.2003 - 5 S 181/03
  • OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11

    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei einem unabwendbaren Auffahrunfalls;

    b) In der Regel ist eine solche Aufschiebe-Kollision für den Fahrer des aufgeschobenen Fahrzeugs nur dann im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG unabwendbar, wenn dieser den Beweis dafür führen kann, dass sein Fahrzeug ohne den Anstoß nicht auf das vordere Fahrzeug aufgefahren wäre, dass also sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre (vgl. OLGR Köln 2007, 42 - juris-Rdnr. 15, 23; LG Bonn, NJW-RR 2008, 1345 - juris-Rdnr. 32).
  • AG Usingen, 11.12.2009 - 2 C 80/09
    Denn all die von dem Mietwagenunternehmen hier genannten Risiken können lediglich einen pauschalen Aufschlag im Umfang von 20 % rechtfertigen (vgl. zur Maßgeblichkeit eines Aufschlags in dieser Höhe auch OLG Köln, DAR 2009, 33 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92; LG Freiburg, ZfS 2008, 198; LG Bonn, NZV 2008, 570, 573; LG Dortmund, NZV 2009, 83).
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